Die verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Fahrtauglichkeit des Lenkers sind für das Fahrtraining maßgeblich. Auf der Rennstrecke gilt striktes Alkoholverbot, ein Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss geahndet.
Die Rennstrecke darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, welche sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden: funktionstüchtige Bremsanlage, einwandfreie Bereifung, Auspuffsystem gemäß den jeweiligen Geräusch- und Lärmbestimmungen der Rennstrecke. Bei Fahrzeugen ohne Straßenzulassen ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, technisch nicht einwandfreie Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen von der Veranstaltung auszuschließen.
Vor Trainingsbeginn überprüft der Veranstalter die Führerscheindaten und die Zahlungsbestätigung (Zusendung per Post oder Email nach Einlangen der Teilnahmegebühr). Das Training, insbesondere die Benützung der Rennstrecke erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Personals des Rennstreckenbetreibers ist auf der Rennstrecke und im Fahrerlager unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er und oder sein(e) Fahrzeug(e) auf der Rennstrecke und oder im Fahrerlager verursachen. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab, vor Ort ist ein Haftungsverzicht zu unterfertigen.
Fühlt sich ein Teilnehmer des Fahrtechnik-Trainings überfordert, ist das dem Instruktor mitzuteilen. Tritt während der Fahrt auf der Rennstrecke ein Problem auf, gleichgültig ob dessen Ursprung in der Konstitution des Teilnehmers oder des Fahrzeugs liegt, hat der Teilnehmer unverzüglich an die Boxen zu fahren. Das Nichtbeachten von Flaggensignalen, Anweisungen des Veranstalters oder des Personals des Rennstreckenbetreibers führen zum sofortigen Ausschluss ohne Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.